Die FAQ zum Otto Brenner Preis
Zu den Online-Bewerbungsformularen

Häufig gestellte Fragen und die passenden Antworten

FAQ – Frequently Asked Questions

Auf dieser Seite haben wir einige der am häufigsten an uns gestellten Fragen zum Otto Brenner Preis 2026 zusammengestellt.

Bewerbungen können nur online im Ausschreibungszeitraum von 22. Januar bis 04. März eingereicht werden. Aus formalen Gründen können nur Bewerbungen berücksichtigt werden, die unter Verwendung der offiziellen Bewerbungsformulare, die ab 22. Januar verfügbar sind, erfolgen. Zur Auswertung werden die Originalbeiträge in digitaler Form als pdf-Dateien benötigt. Fernseh- und Hörfunkbeiträge werden nur in bestimmten Formaten angenommen. Es wird darum gebeten, zu jedem Beitrag ein Sendemanuskript (O-Töne) einzureichen. Bitte lesen Sie sich hierzu unsere Teilnahmebedingungen durch.

Bewerben können Sie sich mit einem Beitrag/Beiträgen in deutscher Sprache, der/die nachweisbar in einem Medium innerhalb des erforderlichen Zeitraums (01.01.2025-04.03.2026) erstveröffentlicht bzw. erstausgestrahlt wurde/n (siehe die Teilnahmebedingungen). Die Art des Beitrags (Film, Fernsehen, Hörfunk, Print, Internet, Multimedia) sowie Ressort oder die Länge des Beitrags spielen keine Rolle.

Nein, es können keine Bücher eingereicht werden.

Die in den Teilnahmebedingungen festgelegten Formate werden aus technischen Gründen benötigt, weil die Otto Brenner Stiftung der unabhängigen Jury alle Beiträge auf einer geschützten Plattform zur Verfügung stellt. Das Vereinheitlichen der Beiträge in die notwendigen webfähigen Formate ist bei der Fülle an Bewerbungen ansonsten sehr zeitintensiv.

Es gibt in der Kategorie "Newcomer*innenpreis" eine Altersbegrenzung von 30 Jahren. Dies bedeutet, dass der/die Bewerber*in zum Ende des Ausschreibungszeitraumes unter 30 Jahre alt sein muss. Der Stichtag ist der 04. März 2026 (Der/die Bewerber*in muss nach dem 04. März 1996 geboren sein. Wenn sich mehrere Personen mit einem Beitrag bewerben und eine der Personen 30 Jahre oder älter ist, bitten wir darum, den Beitrag in der Kategorie Otto Brenner Preis allgemein einzureichen.

Zur Übermittlung Ihrer Medien-Daten können Sie jeden Austauschdienst Ihrer Wahl verwenden.

Nein. Für die Vorauswahl ist es nicht notwendig, dass Originale an die Otto Brenner Stiftung geschickt werden, da der Beitrag in elektronischer Form bereits durch die Bewerbung vorliegt. Falls ein Original benötigt werden sollte, informiert die OBS die Bewerber*innen darüber.

Ja, Sie können sich mit bis zu drei Beiträgen zu verschiedenen Themen bewerben. Sie können ebenfalls auch Beitragsreihen mit mehreren Beiträgen zum gleichen Thema einreichen. Es ist nicht möglich, sich mit einem identischen Beitrag auf verschiedene Kategorien zu bewerben!

Nein, Sie können sich mit demselben Artikel nur in einer Kategorie für den Otto Brenner Preis bewerben! Bei Mehrfachbewerbungen wird nur die chronologisch erste Bewerbung berücksichtigt.

Um Transparenz und Fairness zu gewährleisten, wird jeder einzelne Beitrag gesichtet und erfasst.

Das Themen-Exposé sollte einen Umfang zwischen 2 und 5 Seiten haben und auf Deutsch verfasst sein. Es muss eine Arbeitshypothese und eine detaillierte Projektskizze beinhalten, die Vorgehensweise der Recherche skizzieren, konkrete Rechercheziele und die Leitfragen der Recherche benennen sowie einen Zeit- und Kostenplan darstellen. Ebenfalls benötigen wir einen Lebenslauf der Antragsteller*innen.

Recherche-Stipendien werden für geplante Arbeiten mit besonders hohem Rechercheaufwand vergeben. Die Stipendiat*innen werden von erfahrenen Journalist*innen betreut. Sie haben die Möglichkeit, Mentor*innen vorzuschlagen. Falls Sie keinen Mentor*innen vorschlagen wollen, bemühen sich Stiftung und Jury um eine fachliche Betreuung.

Der Bewerbungszeitraum für die Kategorie Recherche-Stipendien ist identisch mit allen anderen Kategorien des Otto Brenner Preises. Die Entscheidung über die Vergabe der Stipendien wird im Mai getroffen. Die Stipendiat*innen werden ab diesem Datum über den Erhalt eines Stipendiums informiert.

Nein.

Die Jurysitzung findet im Mai 2026 statt. Zeitnah werden alle Bewerber*innen informiert, ob sie unter den Preisträger*innen sind oder nicht. Wir bitten darum, von Nachfragen zur Jury-Entscheidung abzusehen.

Die Preisverleihung findet am Donnerstag, 11. Juni, im Rahmen der Netzwerk Recherche Jahreskonferenz in Hamburg statt. Uhrzeit und Ort sowie weitere Details werden noch bekanntgegeben.

 

...melden Sie sich bitte unter info(at)otto-brenner-stiftung.de und dem Betreff “OBP2026 - Nachfrage” bei uns.

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