Teilnahmebedingungen zum Otto Brenner Preis 2023

Der Bewerbungszeitraum für den Otto Brenner Preis 2023 beginnt am 1. April 2023 und endet
am 30. Juni 2023 (24:00 Uhr).

Hinweise zur Bewerbung und zur Einreichung Ihrer Beiträge:

  • Es können Originalbeiträge eingereicht werden, die im Zeitraum zwischen dem 1. Juli 2022 (00:00 Uhr) und dem 30. Juni 2023 (24:00 Uhr) in deutscher Sprache erstpubliziert bzw. erstausgestrahlt worden sind. 
  • Es werden nur Einsendungen berücksichtigt, die unter Verwendung der offiziellen Online-Bewerbungsformulare bei der Otto Brenner Stiftung eingehen. Bitte verwenden Sie das Bewerbungsformular der entsprechenden Kategorie des Preises, auf welche Sie sich bewerben möchten:
    • Brenner Preis allgemein (1. Preis, 2. Preis, 3. Preis)
    • Newcomerpreis (Altersbegrenzung bis 30 Jahre; der Bewerber muss nach dem 30.06.1993 geboren sein)
    • Medienprojektpreis
    • Antrag Recherche-Stipendium
  • Es ist nicht möglich, sich mit einem identischen Beitrag in verschiedenen Kategorien zu bewerben, auch nicht als Teilauskopplung aus einer anderer Bewerbung in einer anderen Kategorien.
  • Bei einer Bewerbung zu einem Themenkomplex/ Artikelserie können selbstverständlich mehrere Beiträge, also mehr als drei, eingereicht werden. 
  • Pro Bewerber sind maximal drei Bewerbungen/Einreichungen zugelassen!

Formale Hinweise zu Ihrer Bewerbung

  • Printbeiträge/ Internetpublikationen (Onlineartikel) reichen Sie bitte als pdf-Dateien ein. Bitte achten Sie darauf, dass die eingereichten pdf-Daten nicht mit einem Kennwort versehen sind!

  • Bei reinen Onlineprojekten/ Interaktiven Onlinepublikationen darf das Datei-Uploadfeld im Bewerbungsformular auch nicht leer bleiben. Bitte laden Sie in diesem Fall eine kurze Projektbeschreibung oder einen Screenshot der Seite hoch und geben im Formular den entsprechenden Link zum Projekt an.

  • Sendemanuskripte (O-Töne Ihres Fernseh- oder Hörfunkbeitrags) reichen Sie bitte ebenfalls als pdf-Dateien ein und laden diese direkt im Bewerbungsformular hoch. Bitte achten Sie auch hier darauf, dass die eingereichten pdf-Daten nicht mit einem Kennwort versehen sind!

  • Wenn Sie sich mit einer Buchveröffentlichung bewerben, übermitteln Sie uns zunächst bitte nur die Druckfahnen/ das Buch in digitaler Form über das Bewerbungsformular. Wenn ihr Beitrag in die engere Auswahl kommt, benötigen wir im weiteren Verlauf acht Verlagsexemplare. Tritt dieser Fall ein, kontaktieren wir Sie direkt.

  • Wenn Sie eine Beitragsreihe/ Artikelserie mit mehreren Beiträgen zum selben Thema einreichen wollen, benutzen Sie hierfür bitte nur ein Bewerbungsformular und bündeln Sie die Beiträge bei der digitalen Übermittlung ohne Kennwortschutz möglichst chronologisch in einem pdf-Dokument.

  • Die pdf-Dateien Ihrer Beiträge können Sie direkt im Bewerbungsformular über den Button "Datei auswählen" lokal auf Ihrem Rechner zum Hochladen auswählen. Die Daten werden erst mit Klicken auf den Button "Senden" am Ende des Formulars an die Otto Brenner Stiftung übermittelt.

Medienformate- und Übermittlung

Hörfunkbeiträge können nur in bestimmten Formaten entgegen genommen werden.

  • Bitte laden Sie Ihren Hörfunkbeitrag nicht in einem Online-Bewerbungsformular hoch!
  • Nach Ihrer Online-Bewerbung können Sie uns Ihren Beitrag gerne digital (mp3) über unseren ftp-Server übermitteln.
    Zur Übermittlung der Daten über unseren ftp-Server empfehlen wir Programme wie filezilla oder cyberduck.
  • Sie können ebenfalls den Onlineaustauschdienst cryptshare (Empfängeradresse: jan.burzinski(at)otto-brenner-stiftung.de) der IG Metall für eine verschlüsselte Übertragung Ihrer Medienbeiträge nutzen.
  • Falls Sie den ftp-Upload bzw. die Onlineübermittlung nicht nutzen möchten, senden Sie uns bitte Ihren Original-Beitrag auf Medium (Daten-CD, USB-Stick) als MP3-Datei zu. CD-DA Daten (normales Audio-CD Format) und Containerformate wie WAVE oder WAV werden nicht akzeptiert.
  • Falls Ihr Hörfunkbeitrag bereits im Internet an einer anderen Stelle zum freien Download zur Verfügung steht, schicken Sie uns bitte nach Ihrer Bewerbung eine Mail mit dem entsprechenden Link oder geben Sie den Link direkt im Bewerbungsformular an.
  • Zu jedem Hörfunkbeitrag reichen Sie bitte ein Sendemanuskript als pdf-Datei oder .doc(x)-Datei des entsprechenden Beitrages ein. Dieses übermitteln Sie bitte direkt im Bewerbungsformular wie oben beschrieben an uns.

Fernsehbeiträge können nur in bestimmten Dateiformaten entgegen genommen werden! (Warum ist das so?)

  • Akzeptierte Video-Formate:
    • MP4-Video (Videocodec: H264 oder MPEG4, 25fps, 720x576 oder, 4:3 oder 720x404, 16:9, min 768kbps; Audio: AAC, min 32000hz, min 96kbps, 2-Kanal Stereo)
  • Bitte tragen Sie dafür Sorge, dass keine Werbeblöcke in Ihren Beiträgen enthalten sind.
  • Nach Ihrer Online-Bewerbung können Sie uns Ihren Beitrag gerne digital (Formate siehe oben) über unseren ftp-Server übermitteln oder den verschlüsselten Onlineaustauschdienst cryptshare (Empfängeradresse: jan.burzinski(at)otto-brenner-stiftung.de) der IG Metall übermitteln.
    Zur Übermittlung der Daten über unseren ftp-Server empfehlen wir Programme wie filezilla oder cyberduck.
  • Falls Sie den ftp-Upload bzw. die Onlineübermittlung nicht nutzen möchten, senden Sie uns bitte Ihren Beitrag  auf Medium per Post (nur Daten-DVD, Daten-CD, USB-Stick. Keine Film-DVD mit VOB-Container Daten!!in einem der oben genannten Formate zu. Legen Sie Ihrer Postsendung bitte einen Ausdruck Ihrer Bewerbungsbestätigung, die Sie per Mail erhalten haben, bei.
  • Fiktionale Fernsehbeiträge können im Wettbewerb nicht berücksichtigt werden.

Hinweis zum Preisgeld: 
Da bei den Preisgeldern des Otto Brenner Preises ein wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen dem Journalismusberuf und dem Gewinn besteht, müssen diese dem Finanzamt gegenüber ggf. steuerlich angegeben werden.

Preisgelder unterliegen der Einkommenssteuer, wenn:

  • ein wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen der Einkunftsart und dem Preisgeld besteht.
  • man Preisgelder für seine besonderen Arbeitsleistungen (Film, Kunstwerk etc.) erhält, die Mehreinnahmen sind und damit einen eigenen wirtschaftlichen Nutzen im Arbeitsverhältnis darstellen.

    Preisgelder werden nicht versteuert, wenn:

  • sie ein besonderes Lebenswerk oder eine extravagante Persönlichkeit (z.B. politisches oder künstlerisches Engagement) honorieren.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen!
Die Gewinnerinnen und Gewinner werden informiert, sobald die Jury getagt hat.